Der Weg von
der III. zur IV. Republik
Von Wulf Schade
Vor zwei Jahren begann die Regierungszeit von PiS
(Recht und Gerechtigkeit) - zuerst als Minderheitsregierung, dann als Koalition
mit der nationalistisch-katholischen LPR (Liga der Polnischen Familien) sowie
rechtspopulistischen Samoobrona (Selbstverteidigung),
dann wieder als Minderheitsregierung. Auf der innenpolitischen Ebene wurde in
dieser Zeit Polen institutionell zu einem nicht geringen Teil verändert. Das
angestrebte Ziel, die III. Republik durch eine neue, die IV. Republik, zu
ersetzen, wurde Schritt für Schritt umgesetzt. Bürgerlich-demokratische
Strukturen nach westlichem Muster, d.h. eine bedeutende Einbindung der
Opposition in die den Staat strukturierenden Ausschüsse und Institutionen
wurden in einem Ausmaß verändert, dass eine parlamentarische wie
außerparlamentarische Kontrolle der Regierung nur noch schwer möglich ist.
Letzte Bastionen sind die Gerichtsbarkeit, hier v.a.
das Verfassungsgericht wie ein Teil der privaten Medien.
Ausgangspunkt aller PiS-Regierungen ist die Theorie, die bisherige Polnische
Republik nach 1989, die III. Republik, sei eine am Runden Tisch 1989 von
laizistischer Linken, Postkommunist/innen und Verrätern aus der Rechten
organisierte, korrupte Republik gewesen, die unter sich die Macht verteilten.
Im Staatsapparat, politischen System und in der Wirtschaft habe sich eine im
Wesentlichen aus diesen Gruppen rekrutierende als 'System' herausgebildete
Struktur - ‘Układ’ (sprich: Ukwad)
genannt - festgesetzt und die Reichtümer Polens unter sich aufgeteilt.
Unterstützt, teilweise sogar gelenkt, wurde dieses ‘Układ’
durch die von „außen“ gesteuerten polnischen Geheimdienste, in erster Linie
durch den Militärischen Geheimdienst WSI, wobei hier v.a.
- aber nicht nur - an eine Steuerung von Russland gedacht wurde.
Charakteristisch für dieses ‘Układ’ war darüber
hinaus nicht nur eine eigene Bereicherung, sondern auch ein Ausverkauf Polens
an ausländische Konzerne, verbunden mit einer auf Knien durchgeführten westhörigen
Außenpolitik. Die Verhandlungen am Runden Tisch und die daraus resultierende
Politik sei als einzig mögliche von den Medien dieser neuen Herrscher Polens,
allen voran dem „Gazeta Wyborcza-Milieu“,
dargestellt worden. Jede Person, die sich dieser Sicht widersetzte, sei als
reaktionär und hinterweltlerisch abgeurteilt
worden. Dem armen Teil der Bevölkerung
habe diese Zeit nichts gebracht, die Armut sich eher vergrößert als verringert.
Diese Sicht wird zu einem großen
Teil von der Partei PO (Bürger-Plattform) geteilt, die sich von der PiS in zwei wesentlichen Punkten unterscheidet: Sie lehnt
in ihrer Mehrheit eine Instrumentalisierung der Außenpolitik für eine
nationalistische, mit fremdenfeindlichen Anleihen durchtränkte Innenpolitik ab
und bekennt sich zur EU. Sie ist eben eine christdemokratische Partei nach
deutschem Muster, während sich die PiS noch mehr die
LPR eher an rechtspopulistische bis rechtsradikale europäische Parteien orientieren.
Die Europäische Union ist für diese eine eher ungeliebte Tatsache, in dessen
Strukturen man sich nun einmal befindet. Außerdem konnte sich die PO nicht
damit einverstanden erklären, die gesamte III. Republik als korrupt und
verbrecherisch zu bezeichnen, waren etliche ihrer führenden Personen doch
selbst am Runden Tisch beteiligt und haben diese doch etwa die Hälfte der Jahre
dieser Republik deren Politik mitbestimmt.
Voraussetzungen für die Umgestaltung der Republik
Direkt nach dem Wahlsieg der PiS gab es eine Minderheitenregierung unter Premierminister
Marcinkiewicz, ein eher gemäßigter Vertreter einer
IV. Repubik, der eigentlich für eine
Koalitionsregierung mit der PO stand. Diese Regierung wurde auch deshalb
eingesetzt, weil die Präsidentenwahl noch anstand, in der Lech Kaczyński,
Zwillingsbruder des Parteiführers der PiS, Jarosław
Kaczyński, zur Wahl stand. Ein erfolgreiches Manöver, denn Lech Kaczyński
gewann die Wahl. Nach dieser gewonnenen Präsidentschaftswahl hatte PiS zwei der wichtigsten Ämter im Staat inne. Entsprechend
der Ziele, die vermeintlich nur scheinbar demokratische und vom Ausland
abhängige Republik umzugestalten, wurden nun von der Marcinkiewicz-Regierung
entschiedenere Schritte verlangt. Parlamentarisch
unterstützt wurde diese Regierung von Samoobrona und
LPR, die ihr so die Mehrheiten sicherten. Aber schnell wurde diese Art des
Regierens zu mühselig, zum einen weil Marcinkiewicz
weiterhin zu einer Koalition mit der PO tendierte und zum anderen, weil mit LPR
und Samoobrona vor wichtigen Sejmabstimmungen ständig
neu verhandelt werden musste. Deshalb wurde mit der LPR und Samoobrona
im Frühjahr 2006 eine Koalitionsregierung gebildet. Wenige Wochen später wurde
dann Marcinkiewicz abgesetzt und Jarosław Kaczyński
übernahm das Ministerpräsidentenamt.
Kern der Koalitionsregierung war,
dass in allen wesentlichen staatlichen Funktionen PiS-Mitglieder
oder Vertraute die führenden Positionen einnahmen. Mit der Wahl von zuerst Marian Jurczyk, dann Ludwik Dorn
zum Sejmmarschall waren die drei formal wichtigsten Ämter der Republik Polens
mit PiS-Mitgliedern besetzt. PiS
sicherte sich ebenfalls die Position des Innenministers, des Justizministers,
der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, des Verteidigungsministers wie die
der Außenministerin. Auch der Koordinator für die Arbeit der Geheimdienste im
Ministerrang ist PiS-Mitglied. Ebenfalls mit PiS-Vertrauten wurden in den folgenden Monaten die
Vorsitzendenpositionen der Obersten Kontrollbehörde (NIK) und der Polnischen
Nationalbank (NBP) besetzt. Auf administrativer Ebene wurden alle nicht mit
dieser Regierung politisch verbundenen Wojewoden
durch der Regierung in Warschau treu Ergebene ersetzt.
Nun wurde die Umgestaltung weg
von der III. hin zur IV. Republik forciert, nach und nach wichtige
Schaltstellen der Meinungsbildung und anderer gesellschaftlich bedeutender
ideologischer Institutionen neu besetzt. Die Regierungskoalition wollte eine
absolute wie in den Sejmausschüssen oder die alleinige Mehrheit so in den
Rundfunk- und Fernsehräten haben. Die Gesetze bezüglich der
öffentlich-rechtlichen Medien wurden, soweit nötig, entsprechend geändert,
damit die Gremien im nichtprivaten Rundfunk und Fernsehen auf zentraler und Wojewodschafts-Ebene entsprechend der politischen Vorgaben,
das ‘Układ’ von der Meinungsmanipulation der
Bevölkerung auszuschalten, neu besetzt werden konnten. In diesen Gremien gibt
es heute so gut wie keine Vertreterinnen und Vertreter der Sejm-Opposition
mehr. Mit Hilfe dieser neu zusammengesetzten Gremien wurden in den
Sendeanstalten die Leitungen neu besetzt, die dann eine Reihe Sendungen von der
Regierung nicht genehmen Redakteuren und Redakteurinnen wegen deren angeblicher
Parteilichkeit gegen die Regierung abgesetzt, neue Nachrichtensprecher eingesetzt und weitere ähnliche Maßnahmen
ergriffen haben.
Von ähnlicher Bedeutung war die
Neubesetzung der wichtigsten Positionen im Institut für das Nationale Gedenken
(Instytut Pamięci Narodowej - IPN), in etwa vergleichbar mit der
Gauck-/Birthler-Behörde in Deutschland. Dessen Leitungen auf zentraler wie
Regionalebene - es gibt elf Regionalstellen - wurden durch der Regierung
genehme Personen besetzt. Der neue Leiter der Gesamtbehörde, Janusz Kurtyka, gehörte wie die Kaczyński-Brüder in der Zeit
der Volksrepublik dem rechten Teil der damaligen Opposition an. Die Leitungen
von IPN entscheiden, wer welchen Zugang zu den Akten wann erhält. Dadurch
können bestimmte Aufklärungen beschleunigt oder auch herausgezögert bzw.
verhindert werden. Durch das im Februar dieses Jahres verabschiedete
Lustrationsgesetz spielt das IPN im Lustrationsprozess eine entscheidende
Rolle: bei ihm ist das Lustrationsbüro angesiedelt, dessen Aufgabe es ist, die
Lustrationserklärungen zu überprüfen und Listen geheimer Mitarbeiter der
Geheimdienste aus der Zeit der Volksrepublik zu veröffentlichen. Der Leiter
dieses Büros wird entsprechend dem Gesetz nicht von parlamentarischen Gremien
sondern vom Premierminister direkt berufen.
Auch in der Presselandschaft
gelang es der Regierung, ihre Positionen auszubauen. Anfangs wurde die PiS-Regierung hauptsächlich durch die Tageszeitungen der Springerpresse
- Fakt und Dziennik -
und den mit Radio Maryja und der LPR
verbundenen Nasz Dziennik
sowie den Wochenzeitungen der Konservativen und politischen Rechten - u.a. Wprost, Gazeta
Polska, Myœl Polska - unterstützt. Nach einer Neuordnung der Besitzverhältnisse
der drittgrößten Tageszeitung Rzeczpospolita
wurde der alte, eher politisch neutrale Chefredaktuer durch einen der Regierung freundlich
gesonnenen ausgewechselt. Letzteres hatte auch die Ersetzung verschiedener
Redakteure durch andere zur Folge, die der Regierung ebenfalls Sympathie
entgegenbrachten.
Der vorletzte wichtige Schritt
als Voraussetzung für die Umwandlung der III. in die IV. Polnische Republik -
der letzte wird die Organisierung der Kontrolle der Gerichtsbarkeit sein - war
die Neuorganisierung der polizeilichen und geheimdienstlichen Arbeit. Nach der
Neubesetzung der Leitungen der
entsprechenden Dienste durch Vertrauenspersonen, wurde eine Lustration durchgeführt, die den
Einfluss des 'Układ' innerhalb dieser Strukturen
mindestens verringern sollte.
Zerschlagung des 'Układ'
Nach der Übernahme der
bedeutendsten Schaltstellen im politischen System, in den staatlichen Medien
der Republik und in den polizeilichen wie geheimdienstlichen Exekutivorganen
sollte die Zerschlagung des 'Układ' zur
wichtigsten Aufgabe werden. Dazu wurden zwei Gesetzeskomplexe im Sejm
verabschiedet: das Lustrationsgesetz, das zur Dekommunisierung
der Republik führen sollte, sowie das Gesetz zur Bildung einer neuen, direkt
dem Premierminister unterstellten Antikorruptionsbehörde - CBA (Centralne Biuro Antykorupcyjne - Zentrales Antikorruptionsbüro).
Das am 14. Februar 2007 - mit
Unterstützung der PO - verabschiedete Lustrationsgesetz
(http://www.abc.com.pl/serwis/du/2007/0162.htm) fordert von mindestens einer halben
Million Menschen, die vor dem 1. August 1972 geboren waren, die Abgabe von
Lustrationserklärungen, ob sie zwischen dem 22. Juli 1944 und dem 31. Juli 1990
mit den Geheimdiensten der Volksrepublik Polen (Art. 1) zusammengearbeitet
hatten. Im Falle einer Weigerung oder einer Falschaussage verlieren sie sofort
ihre Arbeit und es drohen ihnen Gefängnisstrafen bis zu acht sowie Berufsverbot
bis zu zehn Jahren (Art. 29). Der Personenkreis umfasst nicht nur die
Funktionsträger/innen in den höchsten staatlichen Stellen und Unternehmen,
sondern auch alle Journalisten/innen, Hochschullehrer/innen und -dozent/innen,
Abgeordnete aller Ebenen, leitende Positionen in Teilen der Privatwirtschaft,
in denen der Staat Anteile von über 50% der Aktien hält usw. (Art. 4). Ein
Namens-Register mit den abgegebenen Lustrationserklärungen soll im Informationsbulletin
des IPN in elektronischer Form für jedermann zugänglich veröffentlicht werden
(Art. 11). War zuerst nicht einmal die Möglichkeit vorgesehen, eine etwaige
negative Bewertung der Lustrationserklärung durch das Lustrationsbüro des IPN
von einem ordentlichen Gericht überprüfen zu lassen, so ist diese Möglichkeit
dann doch noch in das Gesetz eingefügt worden. Dies geschah in der Hoffnung,
dass das Lustrationsgesetz dann vor dem Verfassungsgericht besteht, die sich
dann aber nicht erfüllte. Mit dem Richterspruch im Mai dieses Jahres hob das
Verfassungsgericht wesentliche Teile des Gesetzes auf, was das Ziel der
Lustration, heute politisch einflußreiche Kreise aus
dem politischen Leben, die dem vermeintlichen 'Układ'
angehören, zu entfernen, faktisch scheitern ließ.
Das CBA „wurde durch das Gesetz
vom 9. Juni 2006 als Spezialbehörde zum Kampf gegen die Korruption im
öffentlichen und wirtschaftlichen Leben, insbesondere in staatlichen und
kommunalen Institutionen, aber auch zur Bekämpfung von Tätigkeiten, die den
ökonomischen Interessen des Staates schaden, geschaffen“
(http://www.cba.gov.pl/ - Übersetzung w.s.). Der Vorsitzende dieser Behörde wird direkt
vom Premierminister berufen und ist ihm bzw. dem
Ministerrat unterstellt. Für ihre Aufgabe wurde dem CBA gesetzlich die
Anwendung von geheimdienstlichen Methoden zugestanden. Zur
Zeit ist der Leiter vom CBA der enge Vertraute des Premierministers Mariusz Kamiński.
Mit dem CBA wurde eine völlig
neue Behörde geschaffen, da aufgrund der Vergangenheit die Aufdeckung der
Korruption durch die bisherigen Polizeiinstitutionen wie ABW (Agencja Bezpieczeństwa Wewnêtrznego - Agentur für die Innere Sicherheit) oder der
CBś (Centralne
Biuro śledcze - Zentrales Untersuchungs-Büro) nicht
gewährleistet schien, denn auch in diesen Strukturen vermutete die neue
politische Führung Verbindungen des 'Układ',
trotz der oben angeführten Lustration in diesen Strukturen. Die mit der
Schaffung des CBA einhergehenden Hoffnungen, dass durch sie große
Korruptionsfälle v.a während der Privtisierung
der 1990er Jahre aufgedeckt würden, haben sich bisher nicht erfüllt.
Die letzte Bastion - die Gerichtsbarkeit
Die faktische Aufhebung des
Lustrationsgesetzes zeigte der PiS und den sie
unterstützenden antikommunistischen und nationalistischen Kräften, dass sie
eine Bastion des bürgerlich-demokratischen Rechtsstaates in Polen noch nicht
unter Kontrolle haben: die Gerichtsbarkeit, v.a. die
oberste Gerichtsbarkeit. Wichtige Schritte, die Gerichtsbarkeit insgesamt unter
Kontrolle zu bekommen, waren schon seit einigen Monaten unternommen worden. Der
jüngste Schritt war das Gesetz zur Aufhebung der Immunität von Richter/inne/n
auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wenn die der entsprechenden Person
vorgeworfene Straftat im Falle der Verurteilung mit mindestens acht Jahren
Gefängnis verbunden ist und wenn nicht innerhalb von 24 Stunden durch ein
Gremium aus der Selbstverwaltungsorganisation der Richterschaft (Landes-Richter-Rat-KRS) der Aufhebung der Immunität
widersprochen wird. Der vom Immunitätsverlust bedrohte Richter hat dabei genau
so wenig das Recht auf Akteneinsicht wie seine Verteidigerin. Ein weiteres
Gesetz ermöglicht es dem Justizminister unter bestimmten - weit auslegbaren -
Gründen, Richter/innen die Leitung von Prozessen zu entziehen und sie anderen
seiner Wahl zu überantworten. Damit ist die richterliche Unabhängigkeit von der
Politik stark erschüttert.
Entscheidend für die weitere
Politik ist aber die Haltung des Verfassungsgerichtes (Tribunał Konstytucyjny-TK). Dieses hatte wichtige Gesetze der PiS-Regierungen aus verfassungsrechtlichen Gründen
teilweise oder ganz aufgehoben. Der Richterspruch gegen zentrale Teile des
Lustrationsgesetzes war hier wohl der bedeutendste. Für die PiS
ist es also entscheidend, dass sich die Zusammensetzung des
Verfassungsgerichtes ändert, damit die für ihre Politik notwendigen Gesetze
nicht weiter von diesem blockiert werden können. Da innerhalb der nächsten
Monate drei von 15 Mitgliedern des Verfassungsgerichtes wegen Ablauf ihrer
Kadenz ausscheiden, könnten diese durch PiS genehme
Richter/innen ersetzt werden. Parallel dazu ist bereits eine gesetzliche
Änderung der Wahlordnung des Vorsitzenden des Verfassungsgerichts geplant, die
eine Wahl eines PiS-Vertrauten wahrscheinlich werden
lassen würde.
Aufhebung der
Gewaltenteilung - Gefahr für die Demokratie
Alle entscheidenden Organe befänden sich dann unter Kontrolle einer Kraft - der PiS. Somit stände einem rigorosen Gebrauch der Staatsgewalt kein unabhängiges Organ mehr entgegen. Auch die Ausrufung eines Ausnahmezustandes mit Sonderrechten für die Gewaltapparate des Staates wäre einer Kontrolle entzogen. So ermöglicht das seit dem 22.8.2007 dieses Jahres geltende Krisen-Gesetz (Ustawa o zarządzaniu kryzysowym) im Falle des „Zerfalls bzw. grundlegenden Erschütterung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes bei gleichzeitiger schwerwiegender Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Institutionen“ (Art. 3) landesweit oder regional den Ausnahmezustand auszurufen und bei Bedarf die Einsetzung der Armee (Art. 25). „Das bedeutet natürlich nicht, dass die Regierung solche Lösungen anstrebt. Aber man muss damit rechnen. Denn sobald die Regierung aufgrund der politischen, rechtlichen und sozialen Grundlagen im Rahmen der geltenden Regeln das nicht umsetzen kann, an das sie unerschütterlich glaubt, ist es wahrscheinlich, dass sie die Regeln ändern will. So tat sie es, als PiS um die Medien und die Nationalbank kämpfte oder als sie die Kommunalwahlen gewinnen wollte.“ (Jacek żakowski in: Polityka 13/2007, S. 26).