Der Weg von der III. zur IV. Republik

 

Von Wulf Schade

 

Vor zwei Jahren begann die Regierungszeit von PiS (Recht und Gerechtigkeit) - zuerst als Minderheitsregierung, dann als Koalition mit der nationalistisch-katholischen LPR (Liga der Polnischen Familien) sowie rechtspopulistischen Samoobrona (Selbstverteidigung), dann wieder als Minderheitsregierung. Auf der innenpolitischen Ebene wurde in dieser Zeit Polen institutionell zu einem nicht geringen Teil verändert. Das angestrebte Ziel, die III. Republik durch eine neue, die IV. Republik, zu ersetzen, wurde Schritt für Schritt umgesetzt. Bürgerlich-demokratische Strukturen nach westlichem Muster, d.h. eine bedeutende Einbindung der Opposition in die den Staat strukturierenden Ausschüsse und Institutionen wurden in einem Ausmaß verändert, dass eine parlamentarische wie außerparlamentarische Kontrolle der Regierung nur noch schwer möglich ist. Letzte Bastionen sind die Gerichtsbarkeit, hier v.a. das Verfassungsgericht wie ein Teil der privaten Medien.

 

Ausgangspunkt aller PiS-Regierungen ist die Theorie, die bisherige Polnische Republik nach 1989, die III. Republik, sei eine am Runden Tisch 1989 von laizistischer Linken, Postkommunist/innen und Verrätern aus der Rechten organisierte, korrupte Republik gewesen, die unter sich die Macht verteilten. Im Staatsapparat, politischen System und in der Wirtschaft habe sich eine im Wesentlichen aus diesen Gruppen rekrutierende als 'System' herausgebildete Struktur - ‘Układ’ (sprich: Ukwad) genannt - festgesetzt und die Reichtümer Polens unter sich aufgeteilt. Unterstützt, teilweise sogar gelenkt, wurde dieses ‘Układ’ durch die von „außen“ gesteuerten polnischen Geheimdienste, in erster Linie durch den Militärischen Geheimdienst WSI, wobei hier v.a. - aber nicht nur - an eine Steuerung von Russland gedacht wurde. Charakteristisch für dieses ‘Układ’ war darüber hinaus nicht nur eine eigene Bereicherung, sondern auch ein Ausverkauf Polens an ausländische Konzerne, verbunden mit einer auf Knien durchgeführten westhörigen Außenpolitik. Die Verhandlungen am Runden Tisch und die daraus resultierende Politik sei als einzig mögliche von den Medien dieser neuen Herrscher Polens, allen voran dem „Gazeta Wyborcza-Milieu“, dargestellt worden. Jede Person, die sich dieser Sicht widersetzte, sei als reaktionär und hinterweltlerisch abgeurteilt worden.  Dem armen Teil der Bevölkerung habe diese Zeit nichts gebracht, die Armut sich eher vergrößert als verringert.

Diese Sicht wird zu einem großen Teil von der Partei PO (Bürger-Plattform) geteilt, die sich von der PiS in zwei wesentlichen Punkten unterscheidet: Sie lehnt in ihrer Mehrheit eine Instrumentalisierung der Außenpolitik für eine nationalistische, mit fremdenfeindlichen Anleihen durchtränkte Innenpolitik ab und bekennt sich zur EU. Sie ist eben eine christdemokratische Partei nach deutschem Muster, während sich die PiS noch mehr die LPR eher an rechtspopulistische bis rechtsradikale europäische Parteien orientieren. Die Europäische Union ist für diese eine eher ungeliebte Tatsache, in dessen Strukturen man sich nun einmal befindet. Außerdem konnte sich die PO nicht damit einverstanden erklären, die gesamte III. Republik als korrupt und verbrecherisch zu bezeichnen, waren etliche ihrer führenden Personen doch selbst am Runden Tisch beteiligt und haben diese doch etwa die Hälfte der Jahre dieser Republik deren Politik mitbestimmt.

Voraussetzungen für die Umgestaltung der Republik

Direkt nach dem Wahlsieg der PiS gab es eine Minderheitenregierung unter Premierminister Marcinkiewicz, ein eher gemäßigter Vertreter einer IV. Repubik, der eigentlich für eine Koalitionsregierung mit der PO stand. Diese Regierung wurde auch deshalb eingesetzt, weil die Präsidentenwahl noch anstand, in der Lech Kaczyński, Zwillingsbruder des Parteiführers der PiS, Jarosław Kaczyński, zur Wahl stand. Ein erfolgreiches Manöver, denn Lech Kaczyński gewann die Wahl. Nach dieser gewonnenen Präsidentschaftswahl hatte PiS zwei der wichtigsten Ämter im Staat inne. Entsprechend der Ziele, die vermeintlich nur scheinbar demokratische und vom Ausland abhängige Republik umzugestalten, wurden nun von der Marcinkiewicz-Regierung entschiedenere Schritte verlangt. Parlamentarisch unterstützt wurde diese Regierung von Samoobrona und LPR, die ihr so die Mehrheiten sicherten. Aber schnell wurde diese Art des Regierens zu mühselig, zum einen weil Marcinkiewicz weiterhin zu einer Koalition mit der PO tendierte und zum anderen, weil mit LPR und Samoobrona vor wichtigen Sejmabstimmungen ständig neu verhandelt werden musste. Deshalb wurde mit der LPR und Samoobrona im Frühjahr 2006 eine Koalitionsregierung gebildet. Wenige Wochen später wurde dann Marcinkiewicz abgesetzt und Jarosław Kaczyński übernahm das Ministerpräsidentenamt.

Kern der Koalitionsregierung war, dass in allen wesentlichen staatlichen Funktionen PiS-Mitglieder oder Vertraute die führenden Positionen einnahmen. Mit der Wahl von zuerst Marian Jurczyk, dann Ludwik Dorn zum Sejmmarschall waren die drei formal wichtigsten Ämter der Republik Polens mit PiS-Mitgliedern besetzt. PiS sicherte sich ebenfalls die Position des Innenministers, des Justizministers, der gleichzeitig Generalstaatsanwalt ist, des Verteidigungsministers wie die der Außenministerin. Auch der Koordinator für die Arbeit der Geheimdienste im Ministerrang ist PiS-Mitglied. Ebenfalls mit PiS-Vertrauten wurden in den folgenden Monaten die Vorsitzendenpositionen der Obersten Kontrollbehörde (NIK) und der Polnischen Nationalbank (NBP) besetzt. Auf administrativer Ebene wurden alle nicht mit dieser Regierung politisch verbundenen Wojewoden durch der Regierung in Warschau treu Ergebene ersetzt.

Nun wurde die Umgestaltung weg von der III. hin zur IV. Republik forciert, nach und nach wichtige Schaltstellen der Meinungsbildung und anderer gesellschaftlich bedeutender ideologischer Institutionen neu besetzt. Die Regierungskoalition wollte eine absolute wie in den Sejmausschüssen oder die alleinige Mehrheit so in den Rundfunk- und Fernsehräten haben. Die Gesetze bezüglich der öffentlich-rechtlichen Medien wurden, soweit nötig, entsprechend geändert, damit die Gremien im nichtprivaten Rundfunk und Fernsehen auf zentraler und Wojewodschafts-Ebene entsprechend der politischen Vorgaben, das ‘Układ’ von der Meinungsmanipulation der Bevölkerung auszuschalten, neu besetzt werden konnten. In diesen Gremien gibt es heute so gut wie keine Vertreterinnen und Vertreter der Sejm-Opposition mehr. Mit Hilfe dieser neu zusammengesetzten Gremien wurden in den Sendeanstalten die Leitungen neu besetzt, die dann eine Reihe Sendungen von der Regierung nicht genehmen Redakteuren und Redakteurinnen wegen deren angeblicher Parteilichkeit gegen die Regierung abgesetzt, neue Nachrichtensprecher  eingesetzt und weitere ähnliche Maßnahmen ergriffen haben.

Von ähnlicher Bedeutung war die Neubesetzung der wichtigsten Positionen im Institut für das Nationale Gedenken (Instytut Pamięci Narodowej - IPN), in etwa vergleichbar mit der Gauck-/Birthler-Behörde in Deutschland. Dessen Leitungen auf zentraler wie Regionalebene - es gibt elf Regionalstellen - wurden durch der Regierung genehme Personen besetzt. Der neue Leiter der Gesamtbehörde, Janusz Kurtyka, gehörte wie die Kaczyński-Brüder in der Zeit der Volksrepublik dem rechten Teil der damaligen Opposition an. Die Leitungen von IPN entscheiden, wer welchen Zugang zu den Akten wann erhält. Dadurch können bestimmte Aufklärungen beschleunigt oder auch herausgezögert bzw. verhindert werden. Durch das im Februar dieses Jahres verabschiedete Lustrationsgesetz spielt das IPN im Lustrationsprozess eine entscheidende Rolle: bei ihm ist das Lustrationsbüro angesiedelt, dessen Aufgabe es ist, die Lustrationserklärungen zu überprüfen und Listen geheimer Mitarbeiter der Geheimdienste aus der Zeit der Volksrepublik zu veröffentlichen. Der Leiter dieses Büros wird entsprechend dem Gesetz nicht von parlamentarischen Gremien sondern vom Premierminister direkt berufen.

Auch in der Presselandschaft gelang es der Regierung, ihre Positionen auszubauen. Anfangs wurde die PiS-Regierung hauptsächlich durch die Tageszeitungen der Springerpresse - Fakt und Dziennik -  und den mit Radio Maryja und der LPR verbundenen Nasz Dziennik sowie den Wochenzeitungen der Konservativen und politischen Rechten - u.a. Wprost, Gazeta Polska, Myœl Polska - unterstützt. Nach einer Neuordnung der Besitzverhältnisse der drittgrößten Tageszeitung Rzeczpospolita wurde  der alte, eher politisch neutrale Chefredaktuer durch einen der Regierung freundlich gesonnenen ausgewechselt. Letzteres hatte auch die Ersetzung verschiedener Redakteure durch andere zur Folge, die der Regierung ebenfalls Sympathie entgegenbrachten.

Der vorletzte wichtige Schritt als Voraussetzung für die Umwandlung der III. in die IV. Polnische Republik - der letzte wird die Organisierung der Kontrolle der Gerichtsbarkeit sein - war die Neuorganisierung der polizeilichen und geheimdienstlichen Arbeit. Nach der Neubesetzung  der Leitungen der entsprechenden Dienste durch Vertrauenspersonen,  wurde eine Lustration durchgeführt, die den Einfluss des 'Układ' innerhalb dieser Strukturen mindestens verringern sollte.

Zerschlagung des 'Układ'

Nach der Übernahme der bedeutendsten Schaltstellen im politischen System, in den staatlichen Medien der Republik und in den polizeilichen wie geheimdienstlichen Exekutivorganen sollte die Zerschlagung des 'Układ' zur wichtigsten Aufgabe werden. Dazu wurden zwei Gesetzeskomplexe im Sejm verabschiedet: das Lustrationsgesetz, das zur Dekommunisierung der Republik führen sollte, sowie das Gesetz zur Bildung einer neuen, direkt dem Premierminister unterstellten Antikorruptionsbehörde - CBA (Centralne Biuro Antykorupcyjne - Zentrales Antikorruptionsbüro).

Das am 14. Februar 2007 - mit Unterstützung der PO - verabschiedete Lustrationsgesetz (http://www.abc.com.pl/serwis/du/2007/0162.htm) fordert von mindestens einer halben Million Menschen, die vor dem 1. August 1972 geboren waren, die Abgabe von Lustrationserklärungen, ob sie zwischen dem 22. Juli 1944 und dem 31. Juli 1990 mit den Geheimdiensten der Volksrepublik Polen (Art. 1) zusammengearbeitet hatten. Im Falle einer Weigerung oder einer Falschaussage verlieren sie sofort ihre Arbeit und es drohen ihnen Gefängnisstrafen bis zu acht sowie Berufsverbot bis zu zehn Jahren (Art. 29). Der Personenkreis umfasst nicht nur die Funktionsträger/innen in den höchsten staatlichen Stellen und Unternehmen, sondern auch alle Journalisten/innen, Hochschullehrer/innen und -dozent/innen, Abgeordnete aller Ebenen, leitende Positionen in Teilen der Privatwirtschaft, in denen der Staat Anteile von über 50% der Aktien hält usw. (Art. 4). Ein Namens-Register mit den abgegebenen Lustrationserklärungen soll im Informationsbulletin des IPN in elektronischer Form für jedermann zugänglich veröffentlicht werden (Art. 11). War zuerst nicht einmal die Möglichkeit vorgesehen, eine etwaige negative Bewertung der Lustrationserklärung durch das Lustrationsbüro des IPN von einem ordentlichen Gericht überprüfen zu lassen, so ist diese Möglichkeit dann doch noch in das Gesetz eingefügt worden. Dies geschah in der Hoffnung, dass das Lustrationsgesetz dann vor dem Verfassungsgericht besteht, die sich dann aber nicht erfüllte. Mit dem Richterspruch im Mai dieses Jahres hob das Verfassungsgericht wesentliche Teile des Gesetzes auf, was das Ziel der Lustration, heute politisch einflußreiche Kreise aus dem politischen Leben, die dem vermeintlichen 'Układ' angehören, zu entfernen, faktisch scheitern ließ.

Das CBA „wurde durch das Gesetz vom 9. Juni 2006 als Spezialbehörde zum Kampf gegen die Korruption im öffentlichen und wirtschaftlichen Leben, insbesondere in staatlichen und kommunalen Institutionen, aber auch zur Bekämpfung von Tätigkeiten, die den ökonomischen Interessen des Staates schaden, geschaffen“ (http://www.cba.gov.pl/ - Übersetzung w.s.).  Der Vorsitzende dieser Behörde wird direkt vom Premierminister berufen und ist ihm bzw. dem Ministerrat unterstellt. Für ihre Aufgabe wurde dem CBA gesetzlich die Anwendung von geheimdienstlichen Methoden zugestanden. Zur Zeit ist der Leiter vom CBA der enge Vertraute des Premierministers Mariusz Kamiński.

Mit dem CBA wurde eine völlig neue Behörde geschaffen, da aufgrund der Vergangenheit die Aufdeckung der Korruption durch die bisherigen Polizeiinstitutionen wie ABW (Agencja Bezpieczeństwa Wewnêtrznego - Agentur für die Innere Sicherheit) oder der CBś (Centralne Biuro śledcze - Zentrales Untersuchungs-Büro) nicht gewährleistet schien, denn auch in diesen Strukturen vermutete die neue politische Führung Verbindungen des 'Układ', trotz der oben angeführten Lustration in diesen Strukturen. Die mit der Schaffung des CBA einhergehenden Hoffnungen, dass durch sie große Korruptionsfälle v.a während der Privtisierung der 1990er Jahre aufgedeckt würden, haben sich bisher nicht erfüllt.

Die letzte Bastion - die Gerichtsbarkeit

Die faktische Aufhebung des Lustrationsgesetzes zeigte der PiS und den sie unterstützenden antikommunistischen und nationalistischen Kräften, dass sie eine Bastion des bürgerlich-demokratischen Rechtsstaates in Polen noch nicht unter Kontrolle haben: die Gerichtsbarkeit, v.a. die oberste Gerichtsbarkeit. Wichtige Schritte, die Gerichtsbarkeit insgesamt unter Kontrolle zu bekommen, waren schon seit einigen Monaten unternommen worden. Der jüngste Schritt war das Gesetz zur Aufhebung der Immunität von Richter/inne/n auf Antrag der Staatsanwaltschaft, wenn die der entsprechenden Person vorgeworfene Straftat im Falle der Verurteilung mit mindestens acht Jahren Gefängnis verbunden ist und wenn nicht innerhalb von 24 Stunden durch ein Gremium aus der Selbstverwaltungsorganisation der Richterschaft (Landes-Richter-Rat-KRS) der Aufhebung der Immunität widersprochen wird. Der vom Immunitätsverlust bedrohte Richter hat dabei genau so wenig das Recht auf Akteneinsicht wie seine Verteidigerin. Ein weiteres Gesetz ermöglicht es dem Justizminister unter bestimmten - weit auslegbaren - Gründen, Richter/innen die Leitung von Prozessen zu entziehen und sie anderen seiner Wahl zu überantworten. Damit ist die richterliche Unabhängigkeit von der Politik stark erschüttert.

Entscheidend für die weitere Politik ist aber die Haltung des Verfassungsgerichtes (Tribunał Konstytucyjny-TK). Dieses hatte wichtige Gesetze der PiS-Regierungen aus verfassungsrechtlichen Gründen teilweise oder ganz aufgehoben. Der Richterspruch gegen zentrale Teile des Lustrationsgesetzes war hier wohl der bedeutendste. Für die PiS ist es also entscheidend, dass sich die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtes ändert, damit die für ihre Politik notwendigen Gesetze nicht weiter von diesem blockiert werden können. Da innerhalb der nächsten Monate drei von 15 Mitgliedern des Verfassungsgerichtes wegen Ablauf ihrer Kadenz ausscheiden, könnten diese durch PiS genehme Richter/innen ersetzt werden. Parallel dazu ist bereits eine gesetzliche Änderung der Wahlordnung des Vorsitzenden des Verfassungsgerichts geplant, die eine Wahl eines PiS-Vertrauten wahrscheinlich werden lassen würde.

Aufhebung der

Gewaltenteilung - Gefahr für die Demokratie

Alle entscheidenden Organe befänden sich dann unter Kontrolle einer Kraft - der PiS. Somit stände einem rigorosen Gebrauch der Staatsgewalt kein unabhängiges Organ mehr entgegen. Auch die Ausrufung eines Ausnahmezustandes mit Sonderrechten für die Gewaltapparate des Staates wäre einer Kontrolle entzogen. So ermöglicht das seit dem 22.8.2007 dieses Jahres geltende Krisen-Gesetz (Ustawa o zarządzaniu kryzysowym) im Falle des „Zerfalls bzw. grundlegenden Erschütterung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes bei gleichzeitiger schwerwiegender Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Institutionen“ (Art. 3) landesweit oder regional den Ausnahmezustand auszurufen und bei Bedarf die Einsetzung der Armee (Art. 25). „Das bedeutet natürlich nicht, dass die Regierung solche Lösungen anstrebt. Aber man muss damit rechnen. Denn sobald die Regierung aufgrund der politischen, rechtlichen und sozialen Grundlagen im Rahmen der geltenden Regeln das nicht umsetzen kann, an das sie unerschütterlich glaubt, ist es wahrscheinlich, dass sie die Regeln ändern will. So tat sie es, als PiS um die Medien und die Nationalbank kämpfte oder als sie die Kommunalwahlen gewinnen wollte.“ (Jacek żakowski in: Polityka 13/2007, S. 26).